Bundesfinanzhof
Die geltend gemachten Kosten wegen doppelter Haushaltsführung seien nicht zu berücksichtigen, weil die gesetzliche Neuregelung zur doppelten Haushaltsführung ab dem Jahr 2004 eine Anerkennung nur noch dann zulasse, wenn das Kind am Heimatwohnort auch über einen eigenständigen Haushalt verfüge.