FSM | Technischer Jugendschutz

Internetinhalte, die für Kinder und Jugendliche ab einer bestimmten Altersgruppe problematisch sein können, dürfen nach dem Gesetz nur angeboten werden, wenn der Anbieter sie mit einem technischen Schutzmechanismus absichert. Das Gesetz gliedert grob in zwei Fallbereiche: Inhalte, die besonders gravierend sind, z.B. Pornographie und Extremgewalt, sind in sogenannten geschlossenen ...

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